

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für die Auftragnehmer des Beratungs- und Dienstleistungsvertrags
ECOVIS Grieger Mallison Wilters & Partner Steuerberatungsgesellschaft
VAT-Refund-International
Hinüberstraße 4a
30175 Hannover
(nachstehend „ECOVIS“ genannt)
sowie für den Auftraggeber, nämlich ausländische Aussteller und Besucher (nur Unternehmen, keine Privatpersonen und Verbraucher von deutschen Fachmessen und sonstigen Veranstaltungen in Deutschland (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) bezogen auf die Beratung und Betreuung der Abwicklung des Vorsteuervergütungsverfahrens für den Auftraggeber.
1.2 ECOVIS wird die Rückerstattung der seitens des Auftraggebers gezahlten Vorsteuer beim deutschen Bundesamt für Finanzen auf der Basis der seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Originalrechnungen und -quittungen namens und für den Auftraggeber betreiben und diesen entsprechend beraten.
1.3 Der Vertragsschluss kommt durch Online-Registrierung des Auftraggebers auf der entsprechenden Website von ECOVIS/ VAT-Refund-International zustande, spätestens jedoch mit Zusendung der Rechnungsbelege an ECOVIS einschließlich Vollmachtserteilung zur Durchführung des Vorsteuervergütungsverfahrens, soweit nicht ECOVIS der gewünschten Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) widerspricht.
2. Vergütung
2.1 ECOVIS erhält für ihre Tätigkeit ein Pauschalhonorar von 15% des tatsächlichen Rückerstattungsbetrages. Sollte dieses Honorar im Einzelfall 99 Euro unterschreiten, steht ECOVIS ein pauschales Minimumhonorar in Höhe von 99 Euro zu.
2.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Zahlung der Erstattungssumme auf ein gesondertes Anderkonto bei ECOVIS erfolgt und ECOVIS nach Eingang des entsprechenden Erstattungsbetrages das in Ziffer 2.1 vereinbarte Pauschalhonorar abzieht und den verbleibenden Betrag unverzüglich an den Auftraggeber auf ein von diesem benanntes Konto zahlt.
Der Auftraggeber schuldet keine Vorschüsse oder Abschlagszahlungen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ECOVIS auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen (insbesondere firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht und Erstattungsantrag, Unternehmensbescheinigung, sowie Rechnungsbelege jeweils im Original) rechtzeitig innerhalb der für die Antragstellung geltenden Fristen vorgelegt werden und ihnen von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
4. Allgemeiner Leistungsumfang
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ECOVIS gegenüber dem Adressaten des Rückerstattungsverfahrens, nämlich dem deutschen Bundesamt für Finanzen nur begrenzten Einfluss auf die Dauer des Verfahrens und die Auszahlung des Erstattungsbetrages hat. ECOVIS wird jedoch nach besten Kräften darauf hinwirken, das Rückerstattungsverfahren zu beschleunigen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rückerstattung über ein Jahr gerechnet ab Antragstellung im Einzelfall in Anspruch nehmen kann.
Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn sämtliche für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen bis spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweils geltenden Einreichungsfrist des Erstattungsantrags bei den deutschen Finanzbehörden bei ECOVIS eingehen.
5. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten bei ECOVIS auf EDV-Anlagen und sonstigen Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber erklärt in Kenntnis der Risiken des E-Mail-Verkehrs – insbesondere eines Datenverlustes im Rahmen der Übertragung – sein Einverständnis damit, dass ein Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und ECOVIS auch per E-Mail erfolgen kann.
ECOVIS verpflichtet sich die überlassenen Daten, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur für die Zwecke des Vorsteuerrückerstattungsverfahrens zu verwenden.
6. Unterlagen des Auftraggebers
ECOVIS wird die im Rahmen der Beratung und Betreuung seitens des Auftraggebers überlassenen Unterlagen, insbesondere Rechnungsbelege ordnungsgemäß behandeln und aufbewahren. Für einen Verlust dieser Unterlagen bei dem mit der Rückerstattung befassten Bundesamt für Finanzen oder auf dem Postweg ist ECOVIS nicht haftbar.
Unverzüglich nach Rückerhalt seitens des Bundesamtes für Finanzen wird ECOVIS die entsprechenden Unterlagen dem Auftraggeber wieder zurücksenden.
7. Haftung
Die Haftung von ECOVIS ist auf die Höhe des jeweiligen Rückerstattungsbetrages begrenzt, dies gilt nicht im Fall grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns zum Nachteil des Auftraggebers.
ECOVIS haftet ferner nicht dafür, dass sämtliche seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Rechnungsbelege, die einen Mehrwertsteuerbetrag ausweisen, seitens des Bundesamtes für Finanzen auch tatsächlich anerkannt werden.
8. Kündigung
Der Beratungs- und Dienstleistungsauftrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist ordentlich schriftlich gekündigt werden, unbeschadet des Rechts beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Soweit im Zeitpunkt der Kündigung von ECOVIS gestellte Rückerstattungsanträge beim Bundesamt für Finanzen für den Auftraggeber anhängig sind, ist ECOVIS berechtigt und – falls die Kündigung seitens ECOVIS erfolgt - auch verpflichtet, diese zu einem Abschluss zu führen, sowie das darauf bezogene in Ziffer 2. genannte Pauschalhonorar zu vereinnahmen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Verjährung
Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem diesen Auftragsbedingungen zugrunde liegenden Rechtsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags. Diese Regelung entspricht den für Steuerberater gültigen Bestimmungen (§ 68 StBerG).
9.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Auftragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen ist Hannover/Deutschland, sofern nicht die Natur der zu erfüllenden Verpflichtung dem zwingend entgegensteht.
9.3 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Beratungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und ECOVIS unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.
Für jede Streitigkeit zwischen den Vertragspartnern, die nicht gütlich beigelegt werden kann, sind ausschließlich die Gerichte in Hannover/Deutschland zuständig.
9.4 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder eine im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen in das gesamte Vertragsverhältnis einbezogene Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Regelung am nächsten kommende wirksame Bestimmung.