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Tipps zum Verfahren / FAQ

Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?

Die Rückerstattung der Umsatzsteuer ist für Ausgaben unterschiedlichster Art möglich. Kosten, die rund um Veranstaltungen bzw. Messen anfallen – zum Beispiel Kosten für Aufbau und Miete von Messeständen, Bewirtungskosten am Messestand oder in Restaurants, Kosten für Werbung, Mietfahrzeuge, Schreibwaren, Telefongespräche etc.

Im Zweifelsfall macht es sich bezahlt, den ECOVIS-Experten sämtliche Originalrechungen zur Prüfung auf eine mögliche Rückerstattung der USt einzureichen.


  1. Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
  2. Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
  3. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
  4. In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
  5. Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
  6. Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
  7. Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
  8. Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
  9. Welche Bearbeitungskosten fallen an?
  10. Wer überweist die erstattete Steuer?
  11. Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
  12. Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
  13. Kommen Unternehmer aus Drittstaaten auch in den Genuss der Rückerstattung?
  14. Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
  15. Warum gerade Rückerstattung über ECOVIS beantragen?