
Die Rückerstattung der Umsatzsteuer ist für Ausgaben unterschiedlichster Art möglich. Kosten, die rund um Veranstaltungen bzw. Messen anfallen – zum Beispiel Kosten für Aufbau und Miete von Messeständen, Bewirtungskosten am Messestand oder in Restaurants, Kosten für Werbung, Mietfahrzeuge, Schreibwaren, Telefongespräche, etc.
Im Zweifelsfall macht es sich bezahlt, den ETL-Experten sämtliche Originalrechungen zur Prüfung auf eine mögliche Rückerstattung der USt einzureichen.