

Wenn Mehrwertsteuer außerhalb des Sitzlandes des jeweiligen Unternehmens bezahlt wurde, besteht gewöhnlich die Berechtigung, die Rückerstattung zu beantragen.
Im Zweifelsfall macht es sich bezahlt, den ECOVIS-Experten sämtliche Originalrechungen zur Prüfung auf eine mögliche Rückerstattung der USt einzureichen.