Tipps zum Verfahren für Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten/FAQ
Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
Wenn Sie die Umsatzsteuer zurück erstattet haben wollen, dann müssen Sie in der Tat einige Grundregeln beachten:
- Beachten Sie bitte die Einreichungsfristen: Rückerstattungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Messen können nur bis zum 30. Juni des Folgejahrs beantragt werden. Das heißt: Die ETL-Experten brauchen Ihre Unterlagen bis zum 31. Mai des Folgejahrs, um fristgerecht arbeiten zu können.
- Für die Berechnung Ihrer individuellen Rückerstattung brauchen wir Ihre Originalrechungen. Kopien werden von den deutschen Finanzbehörden nicht anerkannt. Selbstverständlich bekommen Sie Ihre Originale nach dem Abschluss unserer Berechnung und nach Ende des Erstattungsvorgangs wieder zurück. Außerdem benötigen wir eine Unternehmensbescheinigung und eine Vollmacht. Die entsprechenden Formulare können Sie sich nach erfolgter Registrierung als Muster downloaden.
- Der Mehrwertsteuerprozentsatz und der Mehrwertsteuerbetrag bei Rechnungen über EUR 150,00 müssen separat auf der Rechnung erscheinen und es müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmens unbedingt angegeben werden.
- Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
- Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
- Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
- In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
- Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
- Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
- Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
- Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
- Welche Bearbeitungskosten fallen an?
- Wer überweist die erstattete Steuer?
- Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
- Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
- Welche Unternehmer aus Drittstaaten kommen in den Genuss der Rückerstattung?
- Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
- Warum gerade Rückerstattung über ETL beantragen?