Tipps zum Verfahren für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland / FAQ
Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
Wenn Sie die Umsatzsteuer zurück erstattet haben wollen, dann müssen Sie in der Tat einige Grundregeln beachten:
- Beachten Sie bitte die Einreichungsfristen: Rückerstattungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Messen können nur bis zum 30. September des Folgejahrs beantragt werden. Das heißt: Die ETL-Experten brauchen Ihre Unterlagen bis zum 31. August des Folgejahrs, um fristgerecht arbeiten zu können.
- Für die Berechnung Ihrer individuellen Rückerstattung brauchen wir Ihre gescannten Rechungen. Originalbelege werden von den deutschen Finanzbehörden seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr benötigt. Außerdem benötigen wir Ihr USt-ID-Nummer bzw. Steuernummer und eine Vollmacht. Die entsprechenden Formulare können Sie sich nach erfolgter Registrierung als Muster downloaden.
- Die zu erstattenden Rechnungen müssen konform den Anforderungen des jeweiligen EU Landes sein, von dem eine Mehrwertsteuerrückvergütung ersucht wird.
- Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
- Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
- Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
- In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
- Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
- Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
- Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
- Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
- Welche Bearbeitungskosten fallen an?
- Wer überweist die erstattete Steuer?
- Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
- Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
- Welche Unternehmer aus Drittstaaten kommen in den Genuss der Rückerstattung?
- Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
- Warum gerade Rückerstattung über ETL beantragen?