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Tipps zum Verfahren für Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten/FAQ

Welche Bearbeitungskosten fallen an?

Grundsätzlich müssen Sie nichts bezahlen, wenn keine Rückerstattung erfolgt. Hat ein Unternehmen jedoch Anspruch auf Rückerstattung, beträgt die Bearbeitungsgebühr 15 % des erstatteten Betrags, mindestens aber EUR 99,00. Unsere Bearbeitungsgebühr wird direkt vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.


  1. Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
  2. Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
  3. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
  4. In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
  5. Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
  6. Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
  7. Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
  8. Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
  9. Welche Bearbeitungskosten fallen an?
  10. Wer überweist die erstattete Steuer?
  11. Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
  12. Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
  13. Welche Unternehmer aus Drittstaaten kommen in den Genuss der Rückerstattung?
  14. Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
  15. Warum gerade Rückerstattung über ETL beantragen?