Kooperationspartner der Deutsche Messe AG

Tipps zum Verfahren für Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten/FAQ

Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?

Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind, gelten für Sie gesonderte Bedingungen. Hier geht es zu unseren FAQ’s für Deutsche Unternehmer:

Wenn Sie ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland sind, können wir seit dem 1. Januar 2010 leider keine Mehrwertsteuerrückerstattung mehr für Sie beantragen. Bitte reichen Sie dazu den Antrag bei der in Ihrem Land zuständigen Finanzbehörde ein.


  1. Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
  2. Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
  3. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
  4. In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
  5. Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
  6. Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
  7. Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
  8. Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
  9. Welche Bearbeitungskosten fallen an?
  10. Wer überweist die erstattete Steuer?
  11. Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
  12. Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
  13. Welche Unternehmer aus Drittstaaten kommen in den Genuss der Rückerstattung?
  14. Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
  15. Warum gerade Rückerstattung über ETL beantragen?