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Tipps zum Verfahren / FAQ

Kommen Unternehmer aus Drittstaaten auch in den Genuss der Rückerstattung?

Unter bestimmten Bedingungen schon. Unternehmer aus so genannten Drittstaaten (also Staaten, die nicht der EU angehören), können Vorsteuer-Vergütungen nur erhalten, wenn in dem jeweiligen Staat keine Umsatzsteuer o.ä. erhoben wird. Erhebt der Drittstaat eine Umsatzsteuer oder eine damit vergleichbare Steuer, kann dem Unternehmer in Deutschland die Umsatzsteuer nur erstattet werden, wenn der Drittstaat seine Umsatzsteuer gegenüber den deutschen Unternehmen vergütet, also nach dem so genannten „Prinzip der Gegenseitigkeit“ handelt.

Ausgeschlossen ist die Vergütung der Vorsteuer an Unternehmer aus Drittstaaten, sofern sie auf den Bezug von Kraftstoffen entfällt.


Beachtenswert ist, dass die Vergütung der Vorsteuer an Unternehmer in Drittstaaten von einer Mindesthöhe abhängig ist: so muss der Vergütungsbetrag mindestens 500 EUR betragen. Ist allerdings der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres, gilt ein Betrag von 250 EUR.


Das Prinzip der Gegenseitigkeit ist aktuell zu folgenden Drittstaaten gegeben; diese Drittstaaten erheben also entweder keine Umsatzsteuer oder erstatten Umsatzsteuer an deutsche Unternehmer und deshalb erstattet Deutschland auch die Vorsteuer an Unterehmer dieser Staaten:


Link zur Staatenliste


  1. Welche Ausgaben können von einem Unternehmen zurück gefordert werden?
  2. Wann bekommt ein Unternehmen die USt zurück?
  3. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
  4. In welchem Zeitraum erfolgt die Rückerstattung?
  5. Welche Abgabefristen müssen beachtet werden?
  6. Wie viel Geld kann zurück gefordert werden?
  7. Was ist überhaupt eine Umsatzsteuer?
  8. Welche Regelungen für die Erstattung der USt gibt es?
  9. Welche Bearbeitungskosten fallen an?
  10. Wer überweist die erstattete Steuer?
  11. Bekommt das Unternehmen die Originalrechungen zurück?
  12. Können Firmen mit Sitz in der EU aus anderen EU-Ländern Steuern zurück fordern?
  13. Kommen Unternehmer aus Drittstaaten auch in den Genuss der Rückerstattung?
  14. Hat die Rückerstattung Auswirkungen auf die steuerliche Lage im Sitzland?
  15. Warum gerade Rückerstattung über ECOVIS beantragen?