

Wir helfen Ihnen bei der Rückerstattung der im EU-Ausland gezahlten Mehrwertsteuer.
Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland sind, haben Sie die Möglichkeit, die im EU-Ausland gezahlte Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen.
Hier geht es zum VAT Refund für Unternehmen aus Deutschland
Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind (Drittstaaten) haben Sie die Möglichkeit, die für Messe- und Veranstaltungskosten anfallende Mehrwertsteuer von bis zu 19 % vom Finanzamt zurück zu erhalten.
Hier geht es zum VAT Refund für Drittstaaten
Wenn Sie ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland sind, können wir seit dem 1. Januar 2010 leider keine Mehrwertsteuerrückerstattung mehr für Sie beantragen. Bitte reichen Sie dazu den Antrag bei der in Ihrem Land zuständigen Finanzbehörde ein.